Die Skibatron-Funksysteme zur Fernauslese

Mit unseren Funksystemen sind Sicherheit und Komfort bei der Abrechnung gewährleistet. Denn die Datenübertragung erfolgt vollautomatisch, ohne dass der Zutritt zu den Wohnungen gewährleistet sein muss. Ablese- und Eingabefehler sind ausgeschlossen.

Das Walk-by-System – effizient und kostengünstig Jahresverbräuche erfassen

Alle Erfassungsgeräte, vom elektronischen Heizkostenverteiler über alle Arten von Wasser- und Wärmezählern bis zu zusätzlichen Sonderzählern (Strom, Gas), werden mit speziellen Funkmodulen ausgestattet. Diese senden dann jährlich die gespeicherten Verbrauchsdaten auf die Empfangsmodule unserer Ableser. So können wir alle relevanten Werte ohne Zutritt zur Wohneinheit ermitteln. Da hier auch die gespeicherten Monatswerte übertragen werden, muss keine Zwischenablesung bei Mieterwechseln erfolgen.

Das Zentralsystem – aktuelle Datenermittlung jederzeit

Wenn über die jährliche Ablesung und Abrechnung hinaus eine weitere, aktuelle Datenermittlung gewünscht wird, kommt unser Zentralsystem zum Einsatz. Hier senden die mit Funkmodulen ausgestatteten Erfassungsgeräte täglich ihre Verbrauchsdaten auf zusätzlich im Gebäude montierte Datensammler. Wird zusätzlich ein Kommunikationsmodul integriert, kann die Auslesung auch jederzeit aus der Ferne erfolgen. Neben der Bereitstellung von allen für die jährliche Abrechnung benötigten Daten, können auch tägliche Verbrauchswerte gewonnen werden. Selbstverständlich sind neben Heizkostenverteilern sowie Wärme- und Wasserzählern auch weitere Messstellen in das Zentralsystem integrierbar.

Gerne bieten wir Ihnen auch konventionelle Messgeräte ohne Funktechnologie an.

Neue gesetzliche Rahmenbedingungen zur verbrauchsabhängigen Abrechnung

Wichtige Informationen zu anstehenden Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen rund um die verbrauchsabhängige Abrechnung von Wärme und Wasser.

Am 21.12.2018 ist die neue EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) in Kraft getreten. Diese verpflichtet alle Mitgliedsstaaten, die dort enthaltenen Bestimmungen bis spätestens zum 25.10.2020 in geltendes nationales Recht zu überführen.

Durch die EED wird die Novellierung der Heizkostenverordnung (HKVO) wahrscheinlich und damit im Zusammenhang stehend die Ratifizierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG).

Detaillierte Informationen finden Sie hier: EED Richtlinie_Skibatron informiert_20190722.